Arbeitszeugnis und Bewertung

Mit dem Arbeitszeugnis bescheinigen Sie als Arbeitgeber dem Arbeitnehmer schriftlich die Dauer und Inhalt seines Arbeitsverhältnisses und machen Angaben zum Verlauf. Der Arbeitnehmer kann damit einem Dritten gegenüber nachweisen, welche Kenntnisse und Qualifikationen er bei Ihnen erworben hat. Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet , Ihrem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis auszustellen, sofern er dies verlangt. Jeder Arbeitnehmer hat also einen Rechtsanspruch auf ein Arbeitszeugnis. Das gilt bis zu drei Jahre nach Beendigung seiner Tätigkeit.