Willkommen auf der Willkommensseite der Rechtsanwaltskanzlei Parbst & Polligkeit in Buchholz in der Nordheide. Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht und Zivilrecht und steht Ihnen professionell zur Seite. Mit langjähriger Erfahrung und Fachkompetenz vertreten wir Ihre Interessen in rechtlichen Fragen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie sich von unseren Anwälten für Arbeitsrecht und Zivilrecht kompetent beraten. Wir freuen uns darauf, Sie in allen rechtlichen Belangen zu unterstützen.
Als Rechtsanwälte Frank H. Parbst und Ulrich Polligkeit sind wir seit 2017 in Buchholz i.d.N. in der Neuen Straße 10 als Bürogemeinschaft tätig. Bereits seit 2008 arbeiten wir erfolgreich zusammen und bieten eine individuelle Betreuung, umfassende juristische Beratung sowie Vertretung in privaten und geschäftlichen Rechtsangelegenheiten. Dank unserer Spezialisierung auf verschiedenen Rechtsgebieten können wir eine qualifizierte Beratung gewährleisten.
Nach Abschluss seines Studiums (Prädikatsexamen Jura, Diplomprüfung Wirtschaftsenglisch im Fachbereich Betriebswirtschaftslehre) und des Referendariats in Hamburg, Bonn und den USA in verschiedenen Kanzleien in Norddeutschland tätig, ist Herr Rechtsanwalt Parbst seit 1995 in Buchholz, aber auch überregional, Ansprechpartner in allen Rechtsangelegenheiten rund um Immobilien, Bauen und Wohnen.
Im Vordergrund steht dabei stets eine zeit- und kostengünstige außergerichtliche Lösung. Ist eine solche nicht zu erzielen, wird die gerichtliche Anspruchsdurchsetzung selbstverständlich mit allem Nachdruck betrieben.
Seit 2005 ist Herr Rechtsanwalt Parbst auch Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind das Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Rechtsanwalt Parbst ist u.a. Mitglied der ARGE Bau- und Immobilienrecht des DAV und der Buchholzer Wirtschaftsrunde.
Fremdsprachen: Englisch und vier weitere Fremdsprachen, darunter Mandarin (Chinesisch).
Rechtsanwalt Ulrich Polligkeit war seit dem Jahre 2004 in der Kanzlei im Landvolkhaus tätig. Seit dem 1. September 2017 finden Sie ihn in der Neuen Straße 10 in 21244 Buchholz in der Nordheide.
Er bearbeitet insbesondere die Gebiete des Arbeitsrechts (Kündigung, Abmahnung, nicht gezahlter Lohn, Urlaubsansprüche) und Familienrechts (Scheidung, Scheidungsfolgenvereinbarung, Unterhaltsansprüche).
Darüber hinaus steht Ihnen Ulrich Polligkeit für alle Fragen auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts hilfreich zur Seite. Auch in steuerrechtlichen Angelegenheiten steht er Ihnen, in Zusammenarbeit mit Steuerberater Wolfgang Schnitter, beratend zur Seite.
Als Spezialist im Pferderecht steht Ihnen Herr Polligkeit in allen rechtlichen Fragen zum Thema Pferd, Pferdehalter, Stallbesitzer und Tierarzt zur Verfügung.
Rechtsanwalt Polligkeit ist Mitglied im Anwaltverein Stade und der Buchholzer Wirtschaftsrunde.
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um individuelle Termine zu vereinbaren. Bitte kontaktieren Sie unsere Kanzlei telefonisch, um einen Termin zu vereinbaren.
Neue Straße 10
21244 Buchholz in der Nordheide
Telefon: 0 41 81 / 928 933 0
Fax: 0 41 81 / 928 9333
E-Mail: info@parbst-polligkeit.de
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr und nach Vereinbarung
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