Ihr gutes Baurecht

Unter Baurecht sind diejenigen Normen des Privat- und Verwaltungsrechts zu verstehen, die sich auf Art und Ausmaß der baulichen Nutzung eines Grundstücks, die Ordnung der Bebauung und die Rechtsverhältnisse der an der Erstellung eines Bauwerks Beteiligten beziehen.

Es wird unterschieden in das private und das öffentliche Baurecht. 

Das private Baurecht hingegen ist Bestandteil des allgemeinen und besonderen Zivilrechts und regelt die privatrechtlichen Vereinbarungen und Ansprüche der am Baugeschehen Beteiligten. Es beschäftigt sich mit dem Zustandekommen von Bauverträgen und deren Abwicklung. Hierzu gehört insbesondere rechtliche Behandlung von Mängeln oder anderen Leistungsstörungen sowie von Streitigkeiten über den Werklohn, die Vergütung.

Das öffentliche Baurecht umfasst die Rechtsvorschriften, die mit Art und Maß der baulichen Nutzung des Bodens befassen. Hier ist das Baugesetzbuch als Bundesgesetz das anzuwendende Gesetz. Daneben sind Landesregelungen, wie das Bauplanungs- und Bauordnungsrecht zu nennen. Jedes Land kann insoweit individuelle Regelungen treffen, die sich also zwischen den einzelnen Bundesländern unterscheiden können. Es kann daher vorkommen, dass in Niedersachsen für ein bestimmtes Vorhaben eine Baugenehmigung erteilt wird und in Bayern, aufgrund der unterschiedlichen Landesregelung, die Baugenehmigung verweigert wird. 

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