Das Arbeitsrecht widmet sich allen Rechtsfragen, die mit der Erbringung von Arbeitsleistungen in Verbindung stehen.
Es betrifft dabei zunächst Arbeitnehmer und Arbeitgeber. In diesem Zusammenhang spricht man auch vom individuellen Arbeitsrecht.
Zum Kreis der vom Arbeitsrecht Betroffenen zählen darüber hinaus auch Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen sowie Gewerkschaften und Arbeitgeber bzw. Arbeitgebervereinigungen. Da es sich hierbei regelmäßig um Personengruppen handelt („Kollektive“), spricht man auch vom kollektiven Arbeitsrecht.
Themen sind hier Kündigung, Abfindung, Abmahnung, Arbeitzeugnis usw.
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