Mietrecht

Die rechtlichen Grundlagen des Mietrechts sind in den §§ 535 bis 580a BGB verankert. Das Wohnraummietrecht umfasst die Regelungen für Mietverhältnisse über Wohnraum und beinhaltet spezielle Schutzvorschriften für Mieter im Vergleich zum gewerblichen Mietrecht (§§ 578 ff. BGB). Es regelt unter anderem die Form des Mietvertrages, die Kaution, Betriebskosten, Miete, Mietanpassungen, Vermieterpfandrecht, Vertragspartnerwechsel, Kündigung und Zeitmietverträge. Ergänzende Gesetze sind die Betriebskostenverordnung (BetrKV) und die Heizkostenverordnung (HeizV). Zusätzliche Regulierungen gelten für öffentlich geförderten Wohnraum (WoFG, WoBindG). Prozessuale Besonderheiten der Wohnraummiete ergänzen die vertragsrechtlichen Vorschriften. Streitigkeiten werden in erster Instanz unabhängig vom Streitwert vom Amtsgericht entschieden (§ 23 Nr. 2a GVG). In Räumungsfällen wird in der Regel eine Frist gesetzt (§ 721 ZPO). Ein gesonderter Räumungstitel ist gegen jeden (Mit-)Besitzer erforderlich (§ 750 Abs. 1 ZPO).

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