Haben Sie eine Forderung?

Außergerichtlich beraten und vertreten wir Privatleute, Betriebe, Unternehmen, und Gesellschaften auch in allen bürgerlich-rechtlichen Angelegenheiten. Ebenso bei der Gestaltung und dem Abschluss von Verträgen. Auch vertreten wir Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen, insbesondere wenn Sie durch die Gegenseite anwaltliche Post erhalten haben. 

Gleichfalls vertreten Sie gerichtlich vor Gericht in einem Zivilprozess vor dem Amtsgericht, dem Landgericht und dem Oberlandesgericht.

Wir sind im Vertragsrecht tätig und beraten Sie dabei gestalterisch im Werkvertragsrecht, Baurecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht und Wirtschaftsrecht. Wir arbeiten für Vereine und Verbände Satzungen aus und unterstützen diese bei der Organisation. Bei Kaufverträgen oder Werkverträgen prüfen wir für Unternehmer oder Kunden insbesondere Mängelrechte und Schadensersatzansprüche, sowie Haftungsausschlüsse in allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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